Gute Nachrichten aus Österreich: der 20-tägige bundesweite Lockdown hat Wirkung gezeigt und endet in der Nacht zum kommenden Sonntag. Die seit 22. November geltenden allgemeinen Ausgangsbeschränkungen werden nun am 12. Dezember für Genesene und Geimpfte in Teilen Österreichs aufgehoben. In Tirol, Vorarlberg und dem Burgenland öffnen Gastronomie-und Beherbergungsbetriebe wieder. Für Personen ohne 2G-Nachweis ändert sich vorerst nichts, für sie gelten die Ausgangsbeschränkungen weiterhin. Die möglichen Öffnungen werden von einem „Mindeststandard an Schutzmaßnahmen“ begleitet und die neun österreichischen Bundesländer dürfen frei entscheiden, ob sie zusätzliche Maßnahmen einführen. Was all das für den Wintersport und einen Skiurlaub in Österreich bedeutet, haben wir hier kompakt zusammengefasst.
Lockdown Nr. 4 endet in Österreich (teilweise)
Aufgrund zunehmender Infektionszahlen und der kritischen Lage in den Krankenhäusern ging Österreich Ende November in den vierten Lockdown. Das Zuhause durfte nur unter bestimmten Voraussetzungen –wie etwa Arbeit, Ausbildung und Besorgung lebensnotwendiger Güter– verlassen werden. Nun wurde von der Regierung offiziell bekannt gegeben, dass der Lockdown in Österreich für Geimpfte und Genesene Personen am Sonntag endet. Da es den einzelnen Bundesländern jedoch frei steht, die geltenden „Mindeststandards“ bei Bedarf durch zusätzliche Regeln zu ergänzen, werden die Maßnahmen österreichweit erst nach und nach gelockert. Tirol, Vorarlberg und das Burgenland planen keine regionalen Zusatzregelungen und öffnen daher am 12. Dezember wieder Gastronomie-und Beherbergungsbetriebe, während in Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich und der Steiermark damit noch bis zum 17.12, und in Wien bis zum 20.12 gewartet wird. Für WintersportlerInnen aus Deutschland sind das auf jeden Fall erfreuliche Nachrichten, denn ab Sonntag ist ein Skiurlaub in Österreich (zumindest teilweise) mit 2G-Nachweis wieder möglich.
Diese Corona-Regeln gelten in Österreich ab Sonntag
Die österreichische Regierung hat am Mittwoch eine Pressekonferenz abgehalten – folgende Regeln gelten bundesweit (jedoch nur in Vorarlberg, Tirol und dem Burgenland ohne zusätzliche Maßnahmen) ab dem 12. Dezember:
- Es gibt keine Ausgangsbeschränkungen für Personen mit einem gültigen Genesungs- oder Impfausweis. (Für diejenigen ohne 2G-Nachweis bleiben diese jedoch vorerst aufrecht: das Haus darf dann weiterhin nur für die Schule, Arbeit oder zur Versorgung mit dem Nötigsten verlassen werden.)
- Die FFP2-Maskenpflicht wird wieder ausgeweitet und gilt für alle geschlossenen Räume und öffentlichen Verkehrsmittel, das beinhaltet auch Lifte und Seilbahnen. Bei einem Restaurantbesuch kann die Maske am Sitzplatz abgenommen werden.
- Der Handel, die Hotellerie, Gast-, Sport-, und Kulturstätten dürfen wieder öffnen und mit einem gültigen 2G-Nachweis besucht werden. Die Nachtgastronomie – zu der auch Après-Ski gehört– bleibt bis auf weiteres geschlossen. Auch die Stehgastronomie und der Barbetrieb sind vorerst verboten, allgemein gilt in der Gastronomie eine Sperrstunde von 23 Uhr.
- Am Arbeitsplatz besteht weiterhin die 3G-Pflicht: genesen, getestet oder geimpft. Zudem wird eine grundsätzliche Home-Office Regelung empfohlen, jedoch nicht vorgeschrieben.
- Auch für alle Zusammenkünfte gilt eine 2G-Pflicht, für Treffen in Innenräumen ohne zugewiesene Sitzplätze (wie Familienfeiern und Geburtstage) gilt zusätzlich zur Maskenpflicht eine Höchstgrenze von maximal 25 Personen. Bei größeren Veranstaltungen kommt hinzu, dass diese meldungspflichtig sind, bei zugewiesenen Sitzplätzen jedoch bis zu 2.000 Personen umfassen dürfen.
Bundesländer können über strengere Maßnahmen selbst entscheiden
Die oben genannten Maßnahmen gelten als österreichweite Mindestvorschriften, jedoch steht es jedem Bundesland frei, strengere Corona-Regeln zu erlassen. Damit sollen die einzelnen Bundesländer auf die lokalen Unterschiede der Corona-Situation reagieren können. In Tirol und Vorarlberg sind keine zusätzlichen Maßnahmen geplant und somit kann hier ab Sonntag, dem 12. Dezember, unter Einhaltung der oben genannten Richtlinien die Wintersaison richtig starten. In der Steiermark, Salzburg sowie Ober- und Niederösterreich wartet die Hotellerie und Gastronomie mit einer Öffnung noch bis zum 17. Dezember und Wien hat sich für offene Hotels und Restaurants ab dem 20.12 entschieden.
Skiurlaub in Österreich mit 2G möglich
Wer diesen Winter Skifahren möchte, muss flexibel sein. Denn auch wenn die Wintersaison 2021/2022 vielversprechend aussieht, ist und bleibt die Corona-Lage sehr wechselhaft. In Österreich waren einige Skigebiete schon während des Lockdowns geöffnet und auch im restlichen Winter sollte mit einem 2G-Nachweis und der Maskenpflicht in Skiliften das Skivergnügen weiterhin möglich sein. Beachtet werden müssen bei einem Skiurlaub in Österreich unbedingt auch die aktuellen Ein- und Ausreisebestimmungen. Für die Einreise nach Österreich gilt derzeit die 2,5G-Regelung, man muss demnach entweder nachweislich geimpft, genesen (oder PCR-getestet sein). Bei der Rückreise nach Deutschland sind Geimpfte und Genesene derzeit von einer Test- und Quarantänepflicht ausgenommen.