Du planst deinen Skiurlaub in Italien zu verbringen und möchtest wissen, welche Corona-Regeln und Reisebestimmungen aktuell gelten? In diesem Artikel halten wir dich über alle Entwicklungen rund um die Corona-Maßnahmen und deren Einfluss auf den Wintersport in den Bergen Italiens auf dem Laufenden. Welche Regeln gelten bei der Einreise und welche in den Skigebieten? Welchen Nachweis braucht man und was hat all das für dich und deinen Urlaub zu bedeuten? Es gibt unzählige Fragen und wir hoffen, viele davon in diesem Artikel beantworten zu können. In unserem Corona-Guide für den Winterurlaub in Italien 2021/2022...
Grundlegendes zuerst
Das Auswärtige Amt hat Italien als Hochrisikogebiet eingestuft und warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen dorthin. (Winter-)Urlauber sind in Italien dennoch herzlich willkommen und dürfen unter bestimmten Voraussetzungen einreisen. Selbstverständlich müssen sich auch Touristen an die vor Ort geltenden Corona-Maßnahmen halten. Wer durch die Einstufung des Auswärtigen Amts verunsichert ist, informiert sich am besten hier über die aktuelle Infektionslage in Italien.
Nicht den Überblick verlieren: 3G, 2G, 2G+
- 3G bedeutet man ist entweder genesen, getestet oder geimpft. (Wer nur getestet ist erhält in Italien den "Green Pass")
- 2G bedeutet man hat einen gültigen Impf- oder Genesungsnachweis – ein negativer Covid-Test allein reicht für einen 2G Status nicht aus. In Italien wird der 2G-Nachweis auch als "Super Green Pass" bezeichnet.
- 2G+ bedeutet man muss zusätzlich zu einem 2G-Nachweis auch einen negativen und aktuellen Covid-Test vorlegen.
Die Einreise nach Italien
Derzeit muss jeder Urlauber für die Einreise nach Italien vorab ein Einreiseformular ausfüllen. Zudem gilt für die Reise nach Italien die 3G-Regel. Der Impfnachweis darf nicht älter als 9 Monate sein, der Genesenennachweis nicht älter als 6 Monate. Ungeimpfte oder nicht genesene Personen müssen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) oder einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen können. Wer keinen negativen Corona-Test und keinen 2G-Nachweis vorlegen kann, muss 5 Tage in Quarantäne. Kinder bis 6 Jahre sind von der 3G-Regel ausgenommen und müssen auch nicht in Quarantäne. Für ungeimpfte Kinder zwischen 6 und 18 Jahren gelten die gleichen Regeln wie für Erwachsene.
Mit dem Auto anreisen
Bei Reisen mit dem Auto ist es wichtig zu wissen, dass in Italien auch im privaten PKW eine Masken- und Abstandspflicht gilt, wenn die Personen im Auto nicht in einem engen Verhältnis zueinander stehen oder aus dem gleichen Haushalt kommen. Hier gibt es auch keine Ausnahmeregelung für genesene oder geimpfte Reisende. Um die geltenden Abstandsregeln einzuhalten, sind pro Sitzreihe höchstens zwei Personen erlaubt, die jeweils auf den Plätzen am Fenster sitzen müssen. In einem PKW für fünf Personen muss der Beifahrersitz frei bleiben, sodass nur drei Personen im Auto mitfahren können. Wenn sich Personen aus einem gemeinsamen Haushalt im Auto befinden, können alle Sitzplätze im Auto besetzt werden.
Es gibt hier zwei Ausnahmen: In Venetien und Südtirol gilt lediglich die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz im Auto zu tragen, wenn man mit haushaltsfremden Personen unterwegs ist. Die Personenzahl ist nicht begrenzt.
Die verschiedenen Provinzen Italiens können aber auch ihre ganz eigenen Bestimmungen hierzu haben. Da ist es auf jeden Fall empfehlenswert, vorab genau nachzulesen, was vor Ort gilt, um den Urlaub nicht direkt mit einem Bußgeld zu beginnen.
Anreise mit Flugzeug, Bus und Bahn
Bus & Bahn: Die öffentlichen Verkehrsmittel in und nach Italien fahren nach dem regulären Fahrplan. Aufgrund von Grenzkontrollen kann es beim Schienenverkehr allerdings zu Verzögerungen kommen. Es gilt in allen öffentlichen Verkehrsmitteln in Italien die 2G-Regel. Hier solltest du auf jeden Fall deinen Impfnachweis in Form eines QR-Codes dabeihaben, da der Impfpass nicht immer akzeptiert wird. Zusätzlich ist das Tragen einer FFP2-Maske in Italiens ÖPNV Pflicht. Auch die Deutsche Bahn fährt wieder uneingeschränkt über die Grenze nach Italien. Informationen zu den Bahnverbindungen und alle Corona-Regeln für die Reise mit dem Zug findest du bei der Deutschen Bahn und Trenitalia.
Flugzeug: Wer mit dem Flugzeug einreisen möchte, muss sich an dieselben Einreisebestimmungen wie auf dem Landweg halten. Lediglich internationale Flüge sind von der 2G-Regel ausgenommen.
Allgemeine Corona-Regeln in Italien
Auch wenn Touristen in Italien willkommen sind, gibt es dennoch ein paar Spielregeln, an die man sich im ganzen Land halten muss. Diese können von den einzelnen Regionen verschärft werden, wenn die Situation es erfordert. Bevor man also nach Italien reist, sollte man sich unbedingt nochmal kurz über mögliche lokale Vorschriften informieren. Folgende Regeln gelten aktuell in ganz Italien:
- Ein Mindestabstand von einem Meter ist in ganz Italien vorgeschrieben.
- Bis zum 11. Februar gilt in Italien auch noch im Freien eine FFP2-Maskenpflicht. Ferner besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln und in geschlossenen Räumen. Davon ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren.
- Für alle Personen ab 12 Jahren gilt in den Innen- und Außenbereichen von Restaurants, in Hotels und in Kultur- und Freizeiteinrichtungen die 2G-Regel
- In Geschäften die nicht zum täglichen Bedarf gehören gilt die 3G-Regel.
- In Italien sind Impf- oder Genesenennachweise nur 6 Monate gültig. Jedoch gilt eine unbegrenzte Gültigkeit für diejenigen, die die Booster-Impfung gemacht haben oder nach einem vollständigen ersten Impfzyklus genesen sind.
- Bars, Clubs und Diskotheken sind bis auf Weiteres geschlossen. Es gibt auch kein Après Ski.
Italiens Risikozonen
In Italien gibt es vier Risikozonen: rot, orange, gelb und weiß. Hier findest du die aktuelle Karte dazu. Abhängig von der Einstufung, gelten verschiedene Einschränkungen:
- In den weißen Zonen gibt es kaum Einschränkungen. Lediglich Abstandsregelung und Maskenpflicht in Innenräumen bleibt bestehen.
- Zusätzlich zu den Regelungen der weißen Zone gilt bei Gelb auch eine Maskenpflicht im Freien. Außerdem dürfen in Bars und Restaurants nur vier Personen an einem Tisch sitzen. Ausstellungen und Museen dürfen weiterhin geöffnet bleiben.
- In orangen Bereichen sollen die Einwohner ihren Heimatort nicht verlassen. Auch in der Gastronomie ist nur noch Außer-Haus-Verkauf erlaubt. Hotels bleiben für Gäste aber weiterhin geöffnet.
- Färbt sich eine Zone rot, gelten Ausgangssperren für alle und die Ein- und Ausreise ist in diesen Zonen verboten. Restaurants und Bars sind ebenso geschlossen wie Geschäfte, die nicht lebensnotwendige Artikel verkaufen. Hotels sind dort lediglich für Geschäftsreisende geöffnet, nicht aber für Urlauber.
Allgemeine Empfehlungen zum Schutz vor Corona
Jeder kennt sie und dennoch schadet es nicht, die Empfehlungen zu wiederholen, durch die eine Ansteckung vermieden werden kann.
- Du fühlst dich krank? Bleibe bei Anzeichen von grippeähnlichen Symptomen bitte zu Hause!
- Auch wenn es schwerfällt: Händeschütteln und Umarmungen sollte man derzeit vermeiden.
- Hygienemaßnahmen: Nach zwei Jahren Pandemie sollten wir trotzdem nicht hygienefaul werden. Huste und niese in den Ellbogen, wasche dir regelmäßig und gründlich die Hände und nutze das Desinfektionsmittel, das an jeder Ecke zur Verfügung gestellt wird.
Corona-Informationen zum Skifahren in Italien
In Italiens Skigebieten gilt die 2G-Regel. Das bedeutet, dass alle WintersportlerInnen die älter als 12 Jahre sind, ihre Genesung oder Impfung in Form des digitalen Covid-Zertifikats nachweisen müssen. Deinen Skipass kaufst du am besten online, um die langen Schlangen an den Liftschaltern zu vermeiden. Geschlossene Sessellifte und Bergbahnen fahren mit einer Auslastung von höchstens 80%, während offene Sessellifte voll ausgelastet fahren dürfen. Für alle WintersportlerInnen ab 6 Jahren gilt in Liften, Gondeln und überall dort, wo der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann, eine Maskenpflicht. Einen praktischen Trick zum befestigen der Maske am Helm, findest du hier >>
Neue Regeln auf den Pisten
Seit Januar 2022 gibt es in den Skigebieten Italiens und Südtirols, zusätzlich zu den Corona-Maßnahmen, noch weitere Neuerungen die für mehr Sicherheit beim Wintersport sorgen sollen:
- Eine Helmpflicht für alle Kinder unter 18 Jahren.
- Eine Haftpflichtversicherungspflicht für alle WintersportlerInnen die in den Skigebieten unterwegs sind.
- Und hohe Strafen für SkifahrerInnen, die alkoholisiert (bereits mit 0,5 Promille) die Pisten nutzen.
Hotellerie, Gastronomie und Après-Ski in Italien
Wie in fast allen Alpenländern, die einzige Ausnahme ist hier die Schweiz, ist auch in Italien in dieser Skisaison das Feiern beim Après-Ski verboten. Die Hütten in den Wintersportgebieten haben geöffnet, sind aber nur für Personen mit 2-G Nachweis zugänglich. Dies gilt ebenso für Restaurants und Hotels. Im Februar soll die 2G-Regelung für ausländische Touristen in Hotels und Restaurants aufgehoben werden, um dort 3G einzuführen.
Versicherungsschutz während der Pandemie
Es ist empfehlenswert, die Bedingungen deiner Reiserücktrittsversicherung zu prüfen, bevor du deinen Winterurlaub nach Italien antrittst. Viele Versicherungen übernehmen keine „Schäden“, die durch Corona verursacht werden, solange eine Reisewarnung durch das Auswärtige Amt besteht. Generell empfiehlt es sich zu kontrollieren, ob deine Versicherung, unabhängig von Corona, eine zusätzliche Wintersportversicherung verlangt, wenn du in den Winterurlaub fährst.
Rückreise nach Deutschland
Vor deinem Urlaub solltest du dich außerdem über die geltenden Rückreisebestimmungen von Italien nach Deutschland informieren. Für alle Reisenden gilt: Wer in den letzten 10 Tagen länger als 24 Stunden in Italien war, muss sich vor der Rückreise nach Deutschland hier registrieren. Geimpfte und Genesene müssen ihren Nachweis vorlegen können, benötigen jedoch keinen zusätzlichen Corona-Test. Ungeimpfte brauchen für die Einreise nach Deutschland einen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest der nicht älter als 48 Stunden ist. Wer diesen nicht vorlegen kann, muss 10 Tage in Quarantäne (freitesten ist nach 5 Tagen erst möglich). Diese Regeln gelten für alle Personen ab 6 Jahren. Kinder unter 6 Jahren die geimpft oder genesen sind haben keine Einschränkungen bei der Rückreise nach Deutschland. Für ungeimpfte Kinder unter 6 Jahren entfällt die Testpflicht, nicht jedoch die Quarantäne-Pflicht, die nach 5 Tagen automatisch endet.
Offizielle Kanäle der deutschen und italienischen Regierung
Mit diesem Blog wollen wir über die aktuellen Regeln und Corona-Maßnahmen während eines Winterurlaubs in Italien 2021/2022 informieren. Wir versuchen die Informationen in diesem Artikel regelmäßig und sorgfältig zu aktualisieren. Snowplaza.de kann und möchte jedoch nicht für Fehler oder Ungenauigkeiten verantwortlich gemacht werden. Die offiziellen Reisehinweise findest du auch auf der Webseite des Auswärtigen Amtes. Das Gesundheitsministerium von Italien stellt außerdem auf seiner Webseite alle möglichen Informationen zu den landesweiten Corona-Maßnahmen zur Verfügung.
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Stand 05.02.2022